Fragen zur GoBD-Umsetzung in Ihrem Unternehmen
1 Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen ?
2 Wieviel Gesellschafter / Unternehmer gibt es oder sind aktiv tätig ?
3 Wieviele Jahre wird das Unternehmen betrieben ?
4 Ist die steuerliche Risikoklasse (RK) für das Unternehmen bekannt ?
5 Wieviel Jahresumsatz (Netto) erwirtschaftet das Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr ?
6 Wie hoch ist der Anteil Bargeldumsatz in % zum Jahresumsatz ?
7 Wieviel Mitarbeiter (Köpfe) sind angestellt (feste / freie / Auszubildende) inklusive dem Unternehmer ?
8 Gab es bereits steuerliche Betriebsprüfungen in den letzten 5 Jahren ?
9 In welcher Höhe kam es zu einer Steuernachzahlung ?
10 Wurde bereits einmal ein steuerliches Strafverfahren durchgeführt ?
11 Kam es zu Verzögerungen / Mahnungen bei der Abgabe von Steuererklärungen ?
12 Wie revisions- und betriebsprüfungssicher bewerten Sie Ihre Buchhaltung ?
13 Ist das Outsourcing von Prozessen rund um das Rechnungswesen und Datenmanagement klar und vertraglich geregelt ?
14 Gibt es definierte Regeln für Digitalisierungsvorgänge ?
15 Gibt es eine Verfahrensanweisung, die Dokumentenscans auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und Plausibilität zu prüfen ?
16 Wurde ein Datensicherungssystem entwickelt und umgesetzt ?
17 Wurde ein Datenschutzsystem eingeführt ?
18 Wurde ein EDV-Sicherheitskonzept eingeführt ?
19 Werden alle betriebsrelevanten E-Mailkonten regelmäßig und rechtssicher auf Basis einer Verfahrensanweisung archiviert ?
20 Wird ein revisionssicheres Dokumentenmanagementsystem eingesetzt ?
21 Ist ein Zertifikat für dieses Dokumentenmanagementsystem (zum Beispiel nach IDW-Standard) vorhanden ?
22 Ist über den kompletten Aufbewahrungszeitraum (10 Jahren) für alle EDV-Daten sichergestellt, dass diese mit vertretbarem Aufwand gelesen und reproduziert werden können ?
23 Sind für alle technischen Systeme (Kassen, Belegscanner, Software, etc.) eigene Verfahrensdokumentationen erarbeitet und auf aktuellem Stand ?
24 Ist die Folgewirkung vom Einsatz der Office-Lösungen als Vor- oder Nebensystem bekannt und wird dementsprechend auf Basis einer Verfahrensanweisung gehandelt ?
25 Werden alle geschäfts- und buchhaltungsrelevanten Digitaldaten in unveränderbaren Datenarchiven / Dokumentenmanagementsystemen gespeichert (nicht klassischen Datenspeichern wie Festplatten mit Filesystem) ?
26 Wird der papierhafte Posteingang unter Beachtung der Vollständigkeit geöffnet, gesichtet, Posteingangsvermerk versehen, sortiert, abgelegt und gegen unbefugten Zugriff gesicherten abgelegt ?
27 Gibt es eine Zuständigkeit zur Belegdigitalisierung und werden die identifizierten Belege zuvor geprüft ?
28 Gibt es eine vorgesehene Ordnung für die Ablage der Papierbelege ?
29 Gibt es eine vorgesehene Ordnung für die Ablage der digitalisierten Belege ?
30 Wurde ein Turnus für die Belegerstellung und/oder -ablage gewählt ?
31 Werden die Papierbelege und die digitalisierten Belege hinreichend gegen Verlust, Änderung und Untergang geschützt ?
32 Werden die Belegaufbereitung zur Erfassung sowie die Übernahme von Beleginformationen aus digitalisierten Belegen sichergestellt ?
33 Gibt es eine Verfahrensdokumentation für die Weitergabe, Entgegennahme, Rücknahme von Belegen an bzw. von Dritte(n) für Zwecke der Aufbereitung, Buchung und Archivierung ?
34 Gibt es eine Ordnung für die dauerhafte Aufbewahrung bzw. Archivierung von Belegen ?
35 Erfolgt die Vernichtung der Papierbelege in einem zeitlich festgelegten Turnus ?
36 Werden die Belege ordnungsgemäß gekennzeichnet ?
37 Ist eindeutig geregelt, unklare als betriebsbezogen zuordenbare Belege, auf "privat" zu buchen ?
38 Werden die Rechnungen erst ab einem bestimmten Rechnungsbetrag aufgeteilt (Splitbuchung) ?
39 Werden große Rechnungsbeträge regelmäßig, zeit- oder projektbezogen aufgesplittet ?
40 Werden nur Rechnungen des Anlagevermögens / "größere" Rechnungen vom fachkundigen Sachbearbeiter auf die steuerliche Abzugsfähigkeit / Richtigkeit geprüft ?
41 Wird die Buchhaltung im Unternehmen oder extern durchgeführt ?
42 Gibt es festgelegte Zuständigkeiten im Bereich Buchhaltung / Rechnungswesen ?
43 Ist eine Steuerberater bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen und der Kommunikation mit dem Finanzamt eingebunden ?
44 Wie erfolgt derzeit die Belegarchivierung der Buchhaltung - manuell, digital oder gemischt ?
45 Ist ein GoBD Handbuch erstellt und auf aktuellem Stand ?
46 Liegt eine angemessene Verfahrens- oder Anwenderdokumentation gemäß GoBD vor ?
47 Liegt eine angemessene Systemdokumentationgemäß GoBD vor?
48 Liegt eine angemessene Schnittstellendokumentation für alle Subsysteme (z.B. Kassen, Waagen) gemäß GoBD vor ?
49 Werden die Belege regelmäßig an genau definierten Orten abgelegt ?
50 Werden die Geschäftsvorfälle in Originalform bzw. als Kopie des Originals aufbewahrt ?
51 Werden alle verwendeten und GoBD-konformen Kassen- und Nebensysteme (z.B. Waagen) aufgelistet ?
52 Sind die Zugangs- und Ausführungsverantwortlichkeiten für die Neben- und Kassensysteme klar geregelt ?
53 Ist ein Kontrollsystem / IKS gemäß GoBD eingeführt und wird es aktiv sowie dokumentiert gelebt ?
54 Sind die Regelungen der GoBD 2014 zum 1.1.2015 bekannt und umgesetzt worden ?
55 Werden die GoBD-Verfahrensbeschreibungen inklusive IKS versionsbezogen aufbewahrt (10 Jahre) ?
56 Kann ein eventuell geforderter Datenzugriff der Finanzverwaltung auf alle elektronischen Systeme gewährleistet werden ?
57 Sind die Handbücher, Dokumentationen, Lizenzen zu allen eingesetzten Sytemen rund um das Thema Buchhaltung, Kasse, Rechnungswesen vorhanden aktuell ?
58 Liegen Verfahrensanweisungen auch für mobile Geräte (Smartphone, PAD, Tablet, APPs, etc.) vor, auf denen Geschäftsunterlagen und Buchhaltungsbelege verarbeitet werden ?
59 Könnte aktuell eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beeinträchtigen, was zu einem formellen Mangel mit sachlichem Gewicht und damit zur Verwerfung der Buchhaltung führen könnte ?
60 Ist eine Verfahrensanweisung und Selbstverpflichtung zum internen Kontrollsystem (IKS) vorhanden, allen betroffenen Personen bekannt und liegen bereits dokumentierte IKS-Vorgänge vor ?
61 Wurde die Anwendung der GoBD und Verhalten bei steuerlichen Betriebsprüfungen mit dem Steuerberater oder auf einem Fachseminar erlernt oder trainniert ?
62 Sind buchhaltungsfremde Belege / Geschäftsvorfälle (z.B. personenbezogene Daten / Unterlagen) ausreichend vor dem Zugriff unberechtigter Dritter (auch Finanzbehörde) gesichert ?
63 Werden alle Kassenbewegungen (Barzahlungen) regelmäßig, in den festgelegten Fristen und mit dem geforderten Umfang / Informationen unveränderbar dokumentiert ?
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In der durchgeführten Analyse haben Sie Angaben über Ihre Organisation (Unternehmensstruktur, Buchhaltung, EDV / Digitalisierung und GoBD-relevante Umsetzungen) getätigt. Jede Frage wurde bepunktet und mit einer Gewichtung bewertet. Daraus ergibt sich die Gesamtpunktzahl. Eine Mindestumsetzung der GoBD-Vorgaben hilft, zumindest einen Lösungsansatz steuerkonformer Vorgaben zu dokumentieren. Es ist zukünftig mit der Ausweitung digitaler und formaler Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung zu rechnen. Somit steigen bei den GoBD-Dokumentationen erhebliche die Formalanforderungen. Diese Auswertung soll Ihnen eine Orientierung darüber geben, mit welchen Möglichkeiten die Anforderungen zu realisieren sind. Alle Angaben sind annonym und werden nicht gespeichert !
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