Ihre Verdienstausfall Lücke im Krankheitsfall - Tag für Tag - Monat für Monat - Jahr um Jahr
  Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer   Privat krankenversicherte Arbeitnehmer Definition Gesetzlich krankenversicherte Gewerbetreibende   Gesetzlich krankenversicherte Freiberufler** Definition Privat oder GKV krankenversicherte Gewerbetreibende   Privat oder GKV krankenversicherte Freiberufler**
  Tarif TA oder S-KG   Tarif TA Mit Krankengeldanspruch Tarif TAG   Tarif TAF Ohne Krankengeldanspruch Tarif TAG   Tarif TAF
Monatliches Nettoeinkommen inkl. Sonderzahlungen     Nachgewiesener monatlicher Gewinn aus versicherbarer selbständiger Tätigkeit   Nachgewiesener monatlicher Gewinn aus versicherbarer selbständiger Tätigkeit  
Monatliches Bruttoeinkommen inkl. Sonderzahlungen
Feld für privat krankenversicherte Arbeitnehmer   Monatlicher Krankenversicherungs- und Pflegebeitrag (AG+AN-Anteil) bei der BK oder UKV       Monatsbeitrag zu einer Rentenversicherung oder zu einer entsprechenden Lebensversicherung (bis zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung)   Monatsbeitrag zu einer Rentenversicherung oder zu einer entsprechenden Lebensversicherung (bis zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung)  
Feld für privat krankenversicherte Arbeitnehmer  Monatlicher Krankenversicherungs- und Pflegebeitrag (AG-Anteil) bei anderer PKV     abzüglich Krankengeld GKV. Monatliches Krankengeld der GKV.   Plus Beitrag der privaten / gesetzlichen KV einschl. Pflegepflichtversicherunt  
Verdienstausfall im Krankheitsfall                                                                         
Ihre Lücke pro Tag*
Ihre Lücke im Krankheitsfall pro Monat                
Ihre Tagegeldabsicherung: Ihre Rückversicherung im Krankheitsfall - Tag für Tag - Monat für Monat - Jahr um Jahr
Eingabe Monatsbeitrag TA
Eingabe Monatsbeitrag  TAF
TA ab dem  43. Tag                
Eingabe  Monatsbeitrag TAG
TAF ab dem   4. Tag
TA ab dem  85. Tag                
TAG ab dem   8. Tag
TAF ab dem   8. Tag
TA ab dem 106.Tag               
TAG ab dem 15. Tag
TAF ab dem 15. Tag
TA ab dem 127.Tag             
TAG ab dem 22. Tag
TAF ab dem 22. Tag
Bitte Berufsgruppen beachten
TA ab dem 183.Tag              
TAG ab dem 29. Tag
TAF ab dem 29. Tag
*Höchstgrenzen einhalten
TA ab dem 247.Tag              
TAG ab dem 43. Tag
TAF ab dem 43. Tag
**Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, usw. (siehe Auflistung)
TA ab dem 365.Tag                
Vereinfachte Risikoprüfung:
Monatsbeitrag S-KG
Alle Tarife verzichten auf das ordentliche Kündigungsrecht im Schadensfall
ab dem 43. Tag S-KG 150                    
ab dem 43. Tag S-KG 300                   
Stand: Januar 2018
ab dem 43. Tag S-KG 450                    
ab dem 43. Tag S-KG 600                  
Eine Idee von [email protected]. Es wurde mit Sorgfalt recherchiert. Bitte beachten Sie die Tarif- und Versicherungsbedingungen sowie die Berufsgruppeneinteilung. Eine Gewähr kann nicht übernommen werden. 
Risikoträger:
Datum:
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
Geburtsjahr:
Beginn:
Ihr persönlicher Vorschlag:
Ihr Versicherungsumfang
Tarif Höhe Erläuterung Beitrag
TA 43 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 43. Tag.
TA 85 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 85. Tag.
TA 106 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 106. Tag.
TA 127 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 127. Tag.
TA 183 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 183. Tag.
TA 247 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 247. Tag.
TA 365 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 365. Tag.
Monatlicher Gesamtbeitrag:
Der Vorschlag wurde ohne die automatische Prüfung der Annahmerichtlinien erstellt!
Auszug aus den Versicherungsleistungen - bitte beachten Sie die Tarif-/Versicherungsbedingungen
Zu § 14 Absatz 1 MB/KT: Die Bayerische Beamtenkrankenkasse verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Ihre Lücke pro Tag Absicherung pro Tag
Ihre Lücke pro Monat Absicherung pro Monat
Es wurde Sorgfalt verwandt, es kann jedoch keine Garantie übernommen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Tarif-/Versicherungsbedingungen.
Bayerische Beamtenkrankenkasse
Aktiengesellschaft
Tarif TA
Tarifstufen TA 43 - TA 365 Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer
Stand: 01.01.2017, SAP-Nr. 331797, 04.2017
Es gelten die AVB/KT - Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (Unisex).
Beiträge
1. Die Beiträge werden nach den jeweils aktuellen technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt. Sie ergeben sich für Neuabschlüsse aus der jeweils gültigen Beitragstabelle.
Die monatlich zu zahlende Beitragsrate wird in dem Versicherungsschein
bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein ausgewiesen.
Der Berechnung der Beiträge wird das Lebensalter zugrunde gelegt, das die versicherte Person im Monat des Versicherungsbeginns oder im Monat des In-Kraft-Tretens einer Änderung vollendet bzw. vollendet hat.
2 Das Berufsrisiko (Krankheit und Unfall) ist ohne Beitragszuschlag mit- versichert. Das Gleiche gilt für Beitragszahlungen der Bayerischen Beamtenkrankenkasse an die Bundesagentur für Arbeit, soweit die Beiträge auf Zeiten des Bezugs von Krankentagegeld entfallen (Arbeitslosenversicherung).
Versicherungsleistungen
3. Das Krankentagegeld wird je Tag der fortdauernden, ärztlich festge- stellten, völligen Arbeitsunfähigkeit (einschließlich Sonn- und Feiertage) gezahlt
in Tarifstufe TA 43 ab dem 43. Tag (7. Woche) der völligen Arbeitsunfä- higkeit
in Tarifstufe TA 85 ab dem 85. Tag (13. Woche) der völligen Arbeitsunfähigkeit
in Tarifstufe TA 106 ab dem 106. Tag (16. Woche) der völligen Arbeitsunfähigkeit
in Tarifstufe TA 127 ab dem 127. Tag (19. Woche) der völligen Arbeitsunfähigkeit
in Tarifstufe TA 183 ab dem 183. Tag (27. Woche) der völligen Arbeitsunfähigkeit
in Tarifstufe TA 274 ab dem 274. Tag (40. Woche) der völligen Arbeitsunfähigkeit
in Tarifstufe TA 365 ab dem 365. Tag (53. Woche) der völligen Arbeitsunfähigkeit
4. Im Anschluss an Leistungen für völlige Arbeitsunfähigkeit gewährt die
Bayerische Beamtenkrankenkasse bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 vom Hundert ein Übergangsgeld in Höhe der Hälfte des versicherten Krankentagegeldes, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die teilweise Aufnahme der Berufstätigkeit medizinisch angezeigt ist. Die Leistungspflicht besteht für längstens vier Wochen.
5. In den Tarifstufen TA 43 – TA 365 werden Zeiten wiederholter Arbeits-
unfähigkeit wegen der gleichen Krankheit, die der Arbeitgeber berechtigterweise zusammenrechnet, auch hinsichtlich der Karenzzeit zusammen- gerechnet.
Sonstige Tarifbedingungen
6. Aufnahmefähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet der Bayerischen Beamtenkrankenkasse haben. Versicherungsfähig sind Arbeitnehmer, die in einem ständigen Arbeitsver- hältnis stehen (Beendigung vergleiche § 15 AVB/KT).
W ird der Versicherte arbeitslos, so entfällt die Versicherungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass der Versicherte eine neue Tätigkeit nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
7. Die Karenzzeit der gewählten Tarifstufe darf nicht kürzer sein als die
Dauer des Anspruchs auf Fortzahlung des Entgelts im Falle der Arbeits- unfähigkeit. Erlangt die Bayerische Beamtenkrankenkasse davon Kennt- nis, dass sich der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes der ver- sicherten Person über die Karenzzeit der Tarifstufe verlängert hat, so ist sie berechtigt, die Versicherung binnen drei Monaten, frühestens jedoch
mit dem  Ende eines bereits eingetretenen Versicherungsfalles in eine
Krankentagegeldtarifstufe mit längerer Karenzzeit überzuleiten.
Die Karenzzeit der neuen Tarifstufe darf nicht länger sein als die Dauer der Arbeitsentgeltszahlung.
8. Versicherbar ist das Nettoeinkommen (Bruttoarbeitsentgelt abzüglich
der darauf entfallenden Steuer und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung), das in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde.
Über das Nettoeinkommen hinaus können Krankentagegelder versichert werden, die für Beitragszahlung zur Abdeckung von Ausfallzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt sind.
9. Erhöht sich das Nettoeinkommen, so kann der Versicherungsnehmer sein Tagegeld im gleichen Verhältnis, aufgerundet auf volle 5 Euro, erhö- hen, sofern er mindestens ein Tagegeld von 25 Euro versichert hatte. Die Grenze des § 4 Absatz 2 AVB/KT und laufende Nummer 8 Absatz 2 des Tarifs darf nicht überschritten werden.
Die Erhöhung des Krankentagegeldes erfolgt ohne neue Gesundheitsprü- fung und neue Wartezeiten, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Änderung des Nettoeinkommens gestellt und die Erhöhung mit dem Antrag nachgewiesen wird. Die bisher vereinbarten Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gelten sinngemäß auch für das erhöhte Krankenta- gegeld.
Das erhöhte Krankentagegeld gilt ab Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
10. Entfällt der Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente we- gen W iederaufnahme einer Berufstätigkeit, so ist im unmittelbaren An- schluss daran der erneute Abschluss einer Krankentagegeldversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse möglich. Der Antrag ist binnen zwei Monaten nach Wegfall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen. In diesem Falle sind Vorerkrankungen risikounerheblich, die nach Beginn der ersten Krankentagegeldversicherung bei der Bayerischen Be- amtenkrankenkasse aufgetreten sind.
Abkürzungsverzeichnis
AVB/KT      Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentage- geldversicherung (Unisex)
Risikoträger:
Datum:
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
Geburtsjahr:
Beginn:
Ihr persönlicher Vorschlag:
Ihr Versicherungsumfang
Tarif Höhe Erläuterung Beitrag
S-KG 150 5,00 € Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 43. Tag.
S-KG 300 10,00 € Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 43. Tag.
S-KG 450 15,00 € Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 43. Tag.
S-KG 600 20,00 € Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 43. Tag.
Beitrag je nach Absicherungshöhe. Maximale Leistung 600 €, bzw. 20€ pro Tag
Der Vorschlag wurde ohne die automatische Prüfung der Annahmerichtlinien erstellt!
Auszug aus den Versicherungsleistungen - bitte beachten Sie die Tarif-/Versicherungsbedingungen
Zu § 14 Absatz 1 MB/KT: Die Bayerische Beamtenkrankenkasse verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Vereinfachte Risikoprüfung
Ihre Lücke pro Tag
Absicherung
Ihre Lücke pro Monat
Es wurde Sorgfalt verwandt, es kann jedoch keine Garantie übernommen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Tarif-/Versicherungsbedingungen.
Bayerische Beamtenkrankenkasse
Aktiengesellschaft
Tarif S-KG
Krankentagegeldversicherung für gesetzlich Versicherte
Stand: 01.01.2017, SAP Nr.: 331918, 04.2017
I.  Allgemeines
1. Es gelten die AVB/VT-S-KG – Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Krankentagegeldversicherung nach Tarif S-KG (Unisex).
2. Versicherungsfähig sind alle Personen, die als Arbeitnehmer oder Auszubildende in einem Arbeitsverhältnis mit sechswöchiger Lohnfortzahlung stehen, Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.
Wird der Versicherte arbeitslos, so entfällt die Versicherungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass der Versicherte eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
3. Versicherbar ist das durchschnittliche Nettoeinkommen (Bruttoarbeits-
entgelt abzüglich der darauf entfallenden Steuer und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung), das in den letzten 12 Monaten vor Eintritt der Ar- beitsunfähigkeit erzielt wurde.
II.  Versicherungsleistungen
1. Bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe.
2. Die Höhe des vereinbarten monatlichen Krankentagegeldes ergibt sich
aus der Tarifbezeichnung (z. B. S-KG 300 bedeutet, dass ein monatliches Krankentagegeld von 300 EUR vereinbart ist). Die Zahlung des Krankentagegeldes erfolgt tageweise, wobei von 30 Tagen je Kalendermonat ausgegangen wird.
3. Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in den Versicherungsschutz
eingeschlossen.
III. Beiträge
Die Beiträge werden  nach  der  jeweils  aktuellen  technischen  Berech-
nungsgrundlage festgelegt.
Die monatlich zu zahlende Beitragsrate richtet sich nach der jeweiligen
Lebensaltersgruppe und wird im Versicherungsschein ausgewiesen. Als Lebensalter gilt der Unterschied zwischen dem jeweils laufenden Kalen- derjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Von dem auf die Vollendung des 44. und 54. Lebensjahres folgenden Ka-
lenderjahr an ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. In diesen Fällen besteht gemäß § 13 Absatz 4 AVB/VT-S-KG ein außerordentliches Kündigungsrecht.
IV.  Sonstige Bestimmungen
Erhöht sich das Nettoeinkommen des Versicherten, so kann der Versiche-
rungsnehmer das Krankentagegeld erhöhen. Die Grenze des § 4 Absatz 2 AVB/VT-S-KG darf nicht überschritten werden.
Die Erhöhung des Krankentagegeldes erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung und neue Wartezeiten, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Änderung des Nettoeinkommens gestellt und die Erhöhung mit dem Antrag nachgewiesen wird. Die bisher vereinbarten Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gelten sinngemäß auch für das erhöhte Krankenta- gegeld.
Das erhöhte Krankentagegeld gilt ab Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Abkürzungsverzeichnis
AVB/VT-S-KG     Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kranken- haustagegeldversicherung nach Tarif S-KG (Unisex)
Risikoträger:
Datum:
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
Geburtsjahr:
Beginn:
Ihr persönlicher Vorschlag:
Ihr Versicherungsumfang
Tarif Höhe Erläuterung Beitrag
TAG 8 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 8. Tag.
TAG 15 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 15. Tag.
TAG 22 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 22. Tag.
TAG 29 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 29. Tag.
TAG 43 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 43. Tag.
Monatlicher Gesamtbeitrag:
Der Vorschlag wurde ohne die automatische Prüfung der Annahmerichtlinien erstellt!
Auszug aus den Versicherungsleistungen - bitte beachten Sie die Tarif-/Versicherungsbedingungen
Zu § 14 Absatz 1 MB/KT: Die Bayerische Beamtenkrankenkasse verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Mit Krankengeldanspruch
Ihre Lücke pro Tag
Ihre Lücke pro Monat
Absicherung pro Tag
Absicherung pro Monat
Ohne Krankengeldanspruch
Ihre Lücke pro Tag
Ihre Lücke pro Monat
Es wurde Sorgfalt verwandt, es kann jedoch keine Garantie übernommen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Tarif-/Versicherungsbedingungen.
Bayerische Beamtenkrankenkasse
Aktiengesellschaft
Tarif TAG
Tarifstufen TAG 8 - TAG 43 Krankentagegeldversicherung für Selbständige
Stand: 01.01.2017, SAP-Nr.: 331806, 12.2017
Es gelten die AVB/KT - Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (Unisex).
Beiträge
1. Die Beiträge werden nach den jeweils aktuellen technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt. Sie ergeben sich für Neuabschlüsse aus der jeweils gültigen Beitragstabelle.
Die monatlich zu zahlende Beitragsrate wird in dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein ausgewiesen.
Der Berechnung der Beiträge wird das Lebensalter zugrunde gelegt, das die versicherte Person im Monat des Versicherungsbeginns oder im Monat des In-Kraft-Tretens einer Änderung vollendet bzw. vollendet hat.
2. Das Berufsrisiko (Krankheit und Unfall) ist ohne Beitragszuschlag mitversichert.
Versicherungsleistungen
3. Das Krankentagegeld wird je Tag der fortdauernden, ärztlich fest-ge- stellten, völligen Arbeitsunfähigkeit (einschließlich Sonn- und Feiertage) gezahlt
in Tarifstufe TAG 8 ab dem 8. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit
in Tarifstufe TAG 15 ab dem 15. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit in Tarifstufe TAG 22 ab dem 22. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit in Tarifstufe TAG 29 ab dem 29. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit in Tarifstufe TAG 43 ab dem 43. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit.
4. Im Anschluss an Leistungen für völlige Arbeitsunfähigkeit gewährt die
Bayerische Beamtenkrankenkasse bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 vom Hundert ein Übergangsgeld in Höhe der Hälfte des versicherten Krankentagegeldes, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die teilweise Aufnahme der Berufstätigkeit medizinisch angezeigt ist. Die Leis- tungspflicht besteht für längstens vier Wochen.
Sonstige Tarifbedingungen
5. Aufnahmefähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet der Bayerischen Beamtenkrankenkasse haben. Versicherungsfähig sind Personen, die selbständig einen Beruf oder ein Gewerbe  ausüben  (Angehörige  freier  Berufe,  Handwerker,  Gewerbetreibende und landwirtschaftliche Unternehmer), aus dieser Tätigkeit regelmäßig Einkünfte beziehen und einkommensteuerpflichtig sind (Beendigung vergleiche § 15 AVB/KT).
Stellt der Versicherte seine Erwerbstätigkeit ein, so entfällt die Versiche- rungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass der Versicherte eine neue Tätigkeit nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitssuche trotz ernsthaf- ter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
6. Versicherbar ist ein Krankentagegeld, das das tägliche durchschnittli-
che Nettoeinkommen des letzten Kalenderjahres oder der letzten zwölf Monate vor Antragstellung nicht übersteigt (vergleiche § 4 Absatz 2 AVB/KT). Als Nettoeinkommen gilt der Gewinn (§ 2 Absatz 1 Ziffer 2 Ein- kommensteuergesetz) aus der im Versicherungsantrag angegebenen Tätigkeit.
Über das Nettoeinkommen hinaus können Krankentagegelder versichert werden, die für die Beitragszahlung in der Sozialversicherung oder deren privater Entsprechung bestimmt sind.
7. Erhöht sich das Nettoeinkommen, so kann der Versicherungsnehmer
sein Tagegeld im gleichen Verhältnis, aufgerundet auf volle 5 Euro, erhöhen, sofern er mindestens ein Tagegeld von 25 Euro versichert hatte. Die Grenze des § 4 Absatz 2 AVB/KT und laufende Nummer 6 Absatz 2 des Tarifs darf nicht überschritten werden.
Die Erhöhung des Krankentagegeldes erfolgt ohne neue Gesundheitsprü- fung und neue Wartezeiten, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Änderung des Nettoeinkommens gestellt und die Erhöhung mit dem Antrag nachgewiesen wird. Die bisher vereinbarten Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gelten sinngemäß auch für das erhöhte Krankenta- gegeld.
Das erhöhte Krankentagegeld gilt ab Beginn des auf die Antragstellung
folgenden Monats.
8. W ird eine Berufs- oder Erwerbstätigkeit wiederaufgenommen, so ist im unmittelbaren Anschluss daran der erneute Abschluss einer Krankentage- geldversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse möglich. Der Antrag ist binnen zwei Monaten nach Wiederaufnahme der Berufs- oder Erwerbstätigkeit zu stellen.
In diesem Falle sind Vorerkrankungen risikounerheblich, die nach Beginn der ersten Krankentagegeldversicherung bei der Bayerischen Beam- tenkrankenkasse aufgetreten sind.
Abkürzungsverzeichnis
AVB/KT      Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (Unisex)
Risikoträger:
Datum:
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Geburtsjahr:
Beginn:
Ihr persönlicher Vorschlag:
Ihr Versicherungsumfang
Tarif Höhe Erläuterung Beitrag
TAF 4 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 4. Tag.
TAF 8 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 8. Tag.
 
TAF 15 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 15. Tag.
TAF 22 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 22. Tag.
TAF 29 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 29. Tag.
TAF 43 Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Leistung ab dem 43. Tag.
Monatlicher Gesamtbeitrag:
Der Vorschlag wurde ohne die automatische Prüfung der Annahmerichtlinien erstellt!
Auszug aus den Versicherungsleistungen - bitte beachten Sie die Tarif-/Versicherungsbedingungen
Zu § 14 Absatz 1 MB/KT: Die Bayerische Beamtenkrankenkasse verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Mit Krankengeldanspruch
Ihre Lücke pro Tag
Ihre Lücke pro Monat
Absicherung pro Tag
Absicherung pro Monat
Ohne Krankengeldanspruch
Ihre Lücke pro Tag
Ihre Lücke pro Monat
Es wurde Sorgfalt verwandt, es kann jedoch keine Garantie übernommen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Tarif-/Versicherungsbedingungen.
Bayerische Beamtenkrankenkasse
Aktiengesellschaft
Tarif TAF
Tarifstufen TAF 4 - TAF 43 Krankentagegeldversicherung  für  Freiberufler
Stand: 01.01.2017, SAP-Nr.: 331803, 12.2017
Es gelten die AVB/KT - Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (Unisex).
Beiträge
1. Die Beiträge werden nach den jeweils aktuellen technischen Berech- nungsgrundlagen festgelegt. Sie ergeben sich für Neuabschlüsse aus der jeweils gültigen Beitragstabelle.
Die monatlich zu zahlende Beitragsrate wird in dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nachtrag zum Versicherungsschein ausgewiesen.
Der Berechnung der Beiträge wird das Lebensalter zugrunde gelegt, das die versicherte Person im Monat des Versicherungsbeginns oder im Monat des In-Kraft-Tretens einer Änderung vollendet bzw. vollendet hat.
2. Das Berufsrisiko (Krankheit und Unfall) ist ohne Beitragszuschlag mit- versichert.
Versicherungsleistungen
3. Das Krankentagegeld wird je Tag der fortdauernden, ärztlich festge- stellten, völligen Arbeitsunfähigkeit (einschließlich Sonn- und Feiertage) gezahlt
in Tarifstufe TAF   4 ab dem     4. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit
in Tarifstufe TAF   8 ab dem     8. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit in Tarifstufe TAF  15 ab dem   15. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit in Tarifstufe TAF  22 ab dem   22. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit in Tarifstufe TAF  29 ab dem  29. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit in Tarifstufe TAF  43 ab dem   43. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit.
4. Im Anschluss an Leistungen für völlige Arbeitsunfähigkeit gewährt die
Bayerische Beamtenkrankenkasse bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 vom Hundert ein Übergangsgeld in Höhe der Hälfte des versicherten Krankentagegeldes, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die teilweise Aufnahme der Berufstätigkeit medizinisch angezeigt ist. Die Leistungspflicht besteht für längstens vier Wochen.
Sonstige Tarifbedingungen
5. Aufnahmefähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Tätig- keitsgebiet der Bayerischen Beamtenkrankenkasse haben. Versicherungsfähig sind Personen, die selbständig eine Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Diplompsychologe, Zahntechniker, Krankengymnast, Heilpraktiker,  Apotheker,  Rechtsanwalt,  Notar,  Patentanwalt,  Vermes- sungsingenieur, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- oder Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer (vereidigter Bücherrevisor), Steuerbevollmächtigter, Journalist ausüben, aus dieser Tätigkeit regelmäßig Einkünfte beziehen und einkommensteuerpflichtig sind (Beendigung vergleiche § 15 AVB/KT).
Stellt der Versicherte seine Erwerbstätigkeit ein, so entfällt die Versiche- rungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass der Versicherte eine neue Tätigkeit nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitssuche trotz ernsthaf- ter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
6. Versicherbar ist ein Krankentagegeld, das das tägliche durchschnittli-
che Nettoeinkommen des letzten Kalenderjahres oder der letzten zwölf Monate vor Antragsstellung nicht übersteigt (vergleiche § 4 Absatz 2 AVB/KT).
Als Nettoeinkommen gilt der Gewinn (§ 2 Absatz 1 Ziffer 3 Einkommens- steuergesetz) aus der im Versicherungsantrag angegebenen Tätigkeit.
Über das Nettoeinkommen hinaus können Krankentagegelder versichert werden, die für die Beitragszahlung in der Sozialversicherung oder deren privater Entsprechung bestimmt sind.
7. Erhöht sich das Nettoeinkommen, so kann der Versicherungsnehmer
sein Tagegeld im gleichen Verhältnis, aufgerundet auf volle 5 Euro, erhö- hen, sofern er mindestens ein Tagegeld von 25 Euro versichert hatte. Die Grenze des § 4 Absatz 2 AVB/KT und laufende Nummer 6 Absatz 2 des Tarifs darf nicht überschritten werden.
Die Erhöhung des Krankentagegeldes erfolgt ohne neue Gesundheitsprü-
fung und neue Wartezeiten, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Änderung des Nettoeinkommens gestellt und die Erhöhung mit dem Antrag nachgewiesen wird. Die bisher vereinbarten Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gelten sinngemäß auch für das erhöhte Krankenta- gegeld.
Das erhöhte Krankentagegeld gilt ab Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
8. Wird eine Berufs- oder Erwerbstätigkeit wiederaufgenommen, so ist im unmittelbaren Anschluss daran der erneute Abschluss einer Krankentagegeldversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse möglich. Der Antrag ist binnen zwei Monaten nach W iederaufnahme der Berufs- oder Erwerbstätigkeit zu stellen. In diesem Falle sind Vorerkrankungen risikounerheblich, die nach Beginn der ersten Krankentagegeldversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse aufgetreten sind.
Abkürzungsverzeichnis
AVB/KT      Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentage- geldversicherung (Unisex)
TAF Versicherungsfähigkeit
Versicherungsfähig sind Personen, die
ein regelmäßiges Einkommen erzielen,
ihr Einkommen in Deutschland versteuern
und die einen der folgenden Berufe ausüben (abschließende Aufzählung):
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Diplompsychologe, Zahntechniker, Krankengymnast*), Heilpraktiker, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermessungsingenieur, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- oder Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer (vereidigter Bücherrevisor), Steuerbevollmächtigter, Journalist.
auch: verbeamteter oder angestellter Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, der privat liquidiert oder eine eigene Praxis besitzt und Hochschullehrer mit Gutachter- oder Anwaltstätigkeit.
TAG Versicherungsfähigkeit
Nicht versicherbar sind
Saisonberufe
kurzfristige und geringfügige Beschäftigungen (z. B. sog. Mini-Job bis 450 Euro) oder
eine geringfügige selbständige Tätigkeit (= längstens 50 Arbeitstage in einem Jahr)
Tätigkeiten mit vorhersehbaren Einkommensschwankungen, die auch mittelfristig (nach den ersten beiden Jahren der Existenzgründung) keinen steuerlichen Gewinn erwarten lassen
Personen mit einer nur begrenzten Aufenthaltserlaubnis (z. B. nach § 6 und 7 Zuwanderungsgesetz)
Bezieher von "Einstiegsgeld" (= Existenzgründung während Bezug von ALG II)
Angehörige von Ablehnungsberufen laut Berufsliste für Selbständige
Selbständige, deren Gewerbeanmeldung mindestens einen Ablehnungsberuf enthält (selbst wenn daneben eine oder mehrere versicherbare selbständige Tätigkeiten aufgeführt sind)
TAG eingeschränkt versicherbar sind
Chemiearbeiter (z. B. Subunternehmer)
Ablehnung von selbständigen Kokereiarbeitern
ansonsten: Einzelfallprüfung
Gästebetreuer
Inhaber von Hotels, Restaurants oder Gaststätten sind nur aufnahmefähig, wenn sie mindestens 3 festangestellte (nicht geringfügig!) Mitarbeiter beschäftigen.
Internethändler
sind nur aufnahmefähig, wenn sie mindestens 3 festangestellte (nicht geringfügig!) Mitarbeiter beschäftigen.
Kleintransportunternehmer
sind nur aufnahmefähig, wenn sie mindestens 3 festangestellte (nicht geringfügig!) Mitarbeiter beschäftigen.
Kleintransport = gewerblicher Gütertransport mit Kfz (PKW mit Anhänger, Lieferauto, LKW ...) mit zulässigem Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 Tonnen (Merkmal: Gewerbeanmeldung liegt vor)
Zu unterscheiden vom Kleintransportunternehmer ist der Unternehmer, der Güterkraftverkehr betreibt = gewerblicher Gütertransport mit Kfz (LKW ...) mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, z. B. auch Güterfernverkehr, Güternahverkehr, Werksverkehr. Die Erlaubnis wird vom Landratsamt bzw. Kreisverwaltungsreferat erteilt. (Merkmale: Gewerbeanmeldung und Erlaubnis zum Güterkraftverkehr liegen vor). Der Unternehmer, der Güterkraftverkehr betreibt ist uneingeschränkt versicherungsfähig.
In unklaren Fällen ist die Gewerbeanmeldung und die Erlaubnis zum Güterkraftverkehr anzufordern.
Kurierdienst
Inhaber von Kurierdiensten sind nur aufnahmefähig, wenn sie mindestens 3 festangestellte (nicht geringfügig!) Mitarbeiter beschäftigen. Bei der Angabe „Kurierdienst“ ist zu klären, ob es sich ggf. ausschließlich um eine Tätigkeit als Fahrradkurier handelt - diese ist nicht versicherungsfähig.
Holzhändler
Vorlage der Gewerbeanmeldung ist erforderlich; Ablehnung, wenn auch Ausschlussberufe wie Holzfäller, Holzrücker angemeldet sind.
Tagesmütter
Vorlage der Bescheinigung des Jugendamtes über die Zulassung ist erforderlich.
Sozialversicherungswerte 2018: Krankengeld
Das Regelentgelt ist maßgebend für die Berechnung des Krankengelds. Das kalendertägliche Regelentgelt wird aus dem regelmäßig erzielten Entgelt bzw. dem Arbeitseinkommen des Versicherten errechnet. Die bei der Krankengeldberechnung zu beachtenden Höchstgrenzen erhöhen sich im Jahr 2018, da sie von der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung abhängig sind. Das kalendertägliche Höchstregelentgelt beträgt im gesamten Bundesgebiet 147,50 Euro. Das Krankengeld darf höchstens 70 Prozent des Regelentgelts betragen. Daher wird der tägliche Krankengeldhöchstbetrag bei bundeseinheitlich 103,25 Euro liegen.
Tarif TA
Der Höchstbetrag im Tarif TA beträgt 300 Euro; für Ärzte 600 Euro.
Hinweis: Der Höchstabsicherungsbetrag der Aufnahmerichtlinien greift im Rahmen der Dynamisierung des Krankentagegeldes nicht.
Ab einer täglichen Versicherungssumme von insgesamt 200 Euro ist eine Einkommensbescheinigung vorzulegen.
Die Summe der Krankentagegelder, die bei uns und bei anderen Versicherern versichert sind, darf den festgesetzten Höchstbetrag nicht übersteigen.
Tarif TAF
Der Höchstbetrag im Tarif TAF beträgt:
Bei Beginn der selbständigen Tätigkeit
100 Euro
Heilberufler (Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die ausschließlich eine eigene Praxis betreiben, selbständige Apotheker und liquidationsberechtigte Chefärzte)
300 Euro
Ab dem 3. Jahr der selbständigen Tätigkeit
300 Euro
Heilberufler (Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die ausschließlich eine eigene Praxis betreiben, selbständige Apotheker und liquidationsberechtigte Chefärzte)
600 Euro
Ab einer täglichen Versicherungssumme von insgesamt 200 Euro ist ein Einkommensnachweis vorzulegen. Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus dem letzten gültigen Einkommensteuerbescheid.
Wenn ab dem 3. Jahr der selbständigen Tätigkeit Abschreibungen für das betriebliche Anlagevermögen zum Gewinn hinzugerechnet werden sollen: Es ist eine vom Steuerberater bestätigte Gewinn- und Verlustrechnung (Überschussermittlung) des vorausgehenden Kalenderjahres vorzulegen.
Der Höchstabsicherungsbetrag der Aufnahmerichtlinien greift im Rahmen der Dynamisierung des Krankentagegeldes nicht.
Tarif TAG
Der Höchstbetrag im Tarif TAG beträgt:
bei Beginn der selbständigen Tätigkeit 100 Euro
ab dem 3. Jahr der selbständigen Tätigkeit 300 Euro
Ab einer täglichen Versicherungssumme von insgesamt 200 Euro ist ein Einkommensnachweis vorzulegen.
Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus dem letzten gültigen Einkommensteuerbescheid.
Wenn ab dem 3. Jahr der selbständigen Tätigkeit Abschreibungen für das betriebliche Anlagevermögen zum Gewinn hinzugerechnet werden sollen, ist eine vom Steuerberater bestätigte Gewinn- und Verlustrechnung (Überschussermittlung) des vorausgehenden Kalenderjahres vorzulegen.
Hinweise: Der Höchstabsicherungsbetrag der Aufnahmerichtlinien greift im Rahmen der Dynamisierung des Krankentagegeldes nicht.
Die Summe der Krankentagegelder, die bei uns und bei anderen Versicherern versichert sind, darf die festgesetzten Höchstbeträge nicht übersteigen.
Einkommensgrenzen 01.01. 2017 - 31.12.2017 ab 01.01.2018
Jahresarbeitentgeltgrenze / Versicherungspflichtgrenze Kranken / Pflegeversicherung 4.800 Euro / Monat
57.600 Euro / Jahr
4.950 Euro / Monat
59.400 Euro / Jahr
Beitragsbemessungsgrenze Kranken / Pflegeversicherung gleichzeitig
„Versicherungspflichtgrenze“ für am 31.12.2002 PKV-Versicherte Arbeitnehmer
4.350 Euro / Monat
52.200 Euro / Jah
4.425 Euro / Monat
53.100 Euro / Jahr
Beitragsbemessungsgrenze Renten- / Arbeitslosenversicherung Ost
West              5.700 Euro /
6.350 Euro / Monat        Monat
76.200 Euro / Jahr  68.400 Euro /
Jahr
West                                                            Ost
6.500 Euro / Monat                                    5.800 Euro / Monat
78.000 Euro / Jahr                                     69.600 Euro / Jahr
Mini-Job“ - Geringfügigkeitsgrenze 450 Euro 450 Euro

Einkommensgrenze GKV- Familienversicherung 425 Euro
   
450 Euro bei Ausübung „Mini-Job“" 435 Euro
450 Euro bei Ausübung „Mini-Job“
 
Beitragssätze 01.01. 2017 - 31.12.2017 ab 01.01.2018
gesetzliche Rentenversicherung 18,70% 18,60%
gesetzliche
Arbeitslosenversicherung
3,00% 3,00%
allgemeiner Beitragssatz zur GKV 14,60% 14,60%
Höchstbeitrag GKV
Grundlage für Zuschuss AG
635,10 Euro 646,06 Euro
zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitragssatz zuzüglich kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
Höchstbeitrag Basistarif / Standardtarif
Berechnung siehe Tabellenende
682,95 Euro / 635,10 Euro 690,31 Euro / 646,06 Euro
soziale Pflegeversicherung (SPV) Beitragszuschlag für „Kinderlose“ ab Alter 23 2,55 %
0,25 %
2,55 %
0,25 %
Höchstbeitrag SPV 110,92 Euro / „Kinderlose“ ab 23 J: 121,80 Euro 112,84 Euro / „Kinderlose“ ab 23 J: 123,90 Euro
Studentenbeitrag (KVdS) KV 66,33 Euro
zuzüglich kassenindividueller Beitragssatz
SPV 15,25 Euro (16,87 Euro)
KV 66,33 Euro
zuzüglich kassenindividueller Beitragssatz SPV 16,55 Euro (18,17 Euro)
Beitragszuschüsse 01.01. 2017 - 31.12.2017 ab 01.01.2018
max. Arbeitgeberzuschuss KV 317,55 Euro
PPV 55,46 Euro
in Sachsen 33,71 Euro
KV 323,03 Euro
PPV 56,42 Euro
in Sachsen 34,29 Euro
max. Beitragsübernahme
Arbeitslose
ALG I : KV 546,36 Euro
PPV 88,74 Euro
ALG II: KV 341,48 Euro
PPV 55,46 Euro
ALG I : KV 552,24 Euro           PPV 90,27 Euro
ALG II: KV 345,16 Euro           PPV 56,42 Euro
max. Zuschuss des
Rentenversicherungsträgers
KV 7,3 %
kein Zuschuss für PPV
KV 7,3 %
kein Zuschuss für PPV
max. Zuschuss aus SPV / PPV
bei Pflegezeit *)
KV: 155,71 Euro
PV: 25,29 Euro
KV: 158,32 Euro
PV: 25,88 Euro
maximaler BAföG-Zuschuss KV / PPV 86 Euro KV / PPV 86 Euro
Gesetzliches Krankengeld 01.01. 2017 - 31.12.2017 ab 01.01.2018
maximales Krankengeld GKV netto = abzüglich Sozialversicherungsanteil brutto 101,50 Euro
netto 89,19 Euro / „Kinderlose“ ab 23 J.: 89,07 Euro
brutto 103,25 Euro
netto 90,78 Euro / „Kinderlose“ ab 23 J.: 90,65 Euro
Höchstbeiträge PPV 01.01. 2017 - 31.12.2017 ab 01.01.2018
Höchstbeitrag PVN
- Ehegattenregelung (150 % Höchstbeitrag PVN)
110,92 Euro
166,38 Euro / 83,19 Euro pro Person
112,84 Euro
169,26 Euro / 84,63 Euro pro Person
Höchstbeitrag PVB (40 % Höchstbeitrag PVN)
- Ehegattenregelung (60 % Höchstbeitrag PVN)
44,37 Euro
66,56 Euro / 33,28 Euro pro Person
45,14 Euro
67,71 Euro / 33,86 Euro pro Person
Studentenbeitrag PVN ("PVS") 10,68 Euro 10,68 Euro
Anwartschaftsbeitrag (kleine Anwartschaft zur SPV) PVN: 6,40 Euro
PVB: 4,98 Euro
PVN: 6,40 Euro
PVB: 4,98 Euro
Höchstbeitrag PVN
- zum Basistarif
- zum Basistarif + Halbierung Hilfebedürftigkeit
110,92 Euro
55,46 Euro
112,84 Euro
56,42 Euro
Höchstbeitrag PVB
- zum Basistarif (50 % Höchstbeitrag PVN)
- zum Basistarif + Halbierung Hilfebedürftigkeit
- bei Öffnungsaktion (50 % Höchstbeitrag PVN)
55,46 Euro
27,73 Euro
55,46 Euro
56,42 Euro
28,21 Euro
56,42 Euro
Tools für die Praxis, Anträge und mehr www.pflegezusatz-ratgeber.de
Offizielle Versicherungskammer Seite www.vk-makler.de